Sitzungsprotokoll vom 18.07.2024

Niederschrift über die Sitzung
des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 18.07.2024 im
Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.
 
Beginn: 19:30 Uhr
Ende  : 22:00 Uhr 
 
Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.
 
Anwesend waren:
 
1. Bürgermeister Georg Thurmeier;
Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Christoph Laibinger, Georg Leitner, Andreas Ries, 
Andrea Sextl;
 
Nicht anwesend waren: Stefan Kolbeck, Ulrich Hansbauer, Fritz Lohr, Robert Meilner, Anton Neumeier, Stephan Reff, Andreas Wenzeis;
 
Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.
 
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier
Schriftführer: Erwin Sextl 
 
 
Ö f f e n t l i c h e   S i t z u n g
 
1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2024, der nach einer Änderung bei Punkt 3 einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung:  10 : 0  
 
 
2. Informationen: 
 
- 380 kV Leitung, Baubeginn;
- Schulsprengel Hebertsfelden, noch keine Etscheidung seitens des Kultusministeriums, Staatskanzlei ist nicht zuständig, es soll ein Antrag im Schulverband Eggenfelden gestellt werden.
 
3. FFw Wurmannsquick: Antrag auf Ersatzbeschaffung Kompressor;
 
Bürgermeister Thurmeier verliest einen Antrag der FFw Wurmannsquick. Darin fordert Sie eine Ersatzbeschaffung des Druckluftkompressors im Feurwehrhaus Wurmannsquick, der an der Leistungsgrenze läuft. Es soll ein Kompressor der Fa. AtlasCopco angeschafft werden.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Ankauf zu. 
 
Abstimmung: 10 : 0
 
 
4. Haushaltsplan 2024: Beratung Vermögenshaushalt, 
Beschlussfassung Haushaltssatzung 2024 und Finanzplan;
 
Dem Marktgemeinderat wurden die Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2024 vorgetragen und erläutert. 
 
Der Marktgemeinderat beschließt: Die Haushaltsansätze des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2024 werden genehmigt.
Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit   9.043.300 € 
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit  12.921.300 €
 
Abstimmung: 10  :  0
 
Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Art. 65 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschlossen.
 
Abstimmung: 10  :  0 
 
Dem Marktgemeinderat wurde der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2027 vorgetragen und erläutert. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2027 wird genehmigt.
Abstimmung: 10  :  0  
 
 
5. Solarpark Schachten, FNP Deckblatt 25: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss;
 
Anhand der Abwägungstabelle trägt Bürgermeister Thurmeier die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. 
Anschließend werden die Abwägungen vorgetragen.
 
 
Behörde bzw. TÖB;
Stellungnahme vom ..
von .. Anregungen / Hinweise / Empfehlungen / Auflagen Abwägung durch die Gemeinde
Landratsamt Rottal-Inn
- Technischer Umweltschutz
04.06.2024
Keine Einwendungen
Gemeinde Mitterskirchen
12.06.2024
Keine Einwendungen
Stadt Eggenfelden
20.06.2024
Keine Einwendungen
Regierung von Niederbayern
12.06.2024 …  Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021.
Der Bitte wird entsprochen.
 
 
Polizeiinspektion 
Eggenfelden
28.05.2024
Keine Äußerung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar-Pfarrkirchen
19.06.2024
Keine Einwendungen
Markt Tann
02.07.2024
Keine Äußerung
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn
05.06.2024
Keine Einwendungen
Deutsche Telekom Technik GmbH
Landshut
29.06.2024 … Am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf
zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Bitte beachten Sie bei Ihren weiteren Planungen, dass die Telekom nicht verpflichtet ist, Photovoltaik-Anlagen an ihr öffentliches Telekommunikationsnetz anzuschließen.
Gegebenenfalls ist dennoch die Anbindung an das Telekommunikationsnetz der Telekom auf freiwilliger Basis und unter der Voraussetzung der Kostenerstattung durch den Vorhabenträger möglich. Hierzu ist jedoch eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung des Vorhabenträgers mit der Telekom erforderlich.
Die Telekommunikationslinien befinden sich nicht auf dem Baugrundstück und sind somit auch nicht beeinträchtigt. Im Rahmen der Bauarbeiten wird dennoch darauf geachtet, da Planabweichung der Bestandsleitungen nicht ausgeschlossen werden können.
 
 
 
Es finden keine Pflanzungen statt.
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Landratsamt Rottal-Inn
- Tiefbauabteilung
25.06.2024
Keine Einwendungen
Landratsamt Rottal-Inn
- Untere Naturschutzbehörde
25.06.2024
Keine Einwendungen
Landratsamt Rottal-Inn
- Technische Abteilung
25.06.2024
Keine Äußerung
 
 
Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Flächennutzungsplan Deckblatt 25 abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Flächennutzungsplan Deckblatt 25 werden zum Beschluss erhoben.
 
Abstimmung: 10  :  0  
 
Der Marktgemeinderat billigt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wurmannsquick nach öffentlicher Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe der abgewogenen Hinweise und Anregungen, wie in den Beschlussvorschlägen zum Tagesordnungspunkt 5 dargestellt.
 
Abstimmung: 10  :  0  
 
Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wurmannsquick.
 
Abstimmung: 10  :  0  
 
 
6. Solarpark Schachten, Bebauungsplan: Abwägungs- und Satzungsbeschluss;
 
Anhand der Abwägungstabelle trägt Bürgermeister Thurmeier die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. 
Anschließend werden die Abwägungen vorgetragen. 
 
Behörde bzw. TÖB;
Stellungnahme vom ..
von .. Anregungen / Hinweise / Empfehlungen / Auflagen Abwägung durch die Gemeinde
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn
05.06.2024
Keine Einwendungen
Landratsamt Rottal-Inn
- Technischer Umweltschutz
25.06.2024
Keine Einwendungen
Gemeinde Mitterskirchen
12.06.2024
Keine Einwendungen
Stadt Eggenfelden
20.06.2024
Keine Einwendungen
Landratsamt Rottal-Inn
- Kreisbaumeister, technische Abteilung
25.06.2024
… Herr Hofer verweist auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024. Er sieht den Standort des geplanten Energiespeichers nach wie vor kritisch.
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss den Unterlagen der Vorhabensträger zu entnehmen sein.
Der Hinweis wird erneut zur Kenntnis genommen. Nötigenfalls wird der Baukörper für diese besondere Einwirkung bemessen.
 
 
 
Vorhabensträger ist der Eigentümer der Planfläche, Karl Wolfsberger. Dieses wird in die Begründung aufgenommen.
 
Landratsamt Rottal-Inn
- untere Naturschutzbehörde
04.06.2024
Keine Einwendungen
Regierung von Niederbayern
12.06.2024 …  Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021.
Der Bitte wird entsprochen.
Landratsamt Rottal-Inn
- Tiefbauverwaltung
25.06.2024
… für den Fall, dass eine Bepflanzung vorgesehen wird: Einzelbäume in der Anbauverbotszone an Kreisstraßen (15 m) müssen einen Mindestabstand von 8 m vom Fahrbahnrand aufweisen
 
Die im Bebauungsplan eingezeichnete Baugrenze ist auf einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand von 10 m zu ändern (Anbauverbotszone). Diese Anbauverbotszone gilt auch für die geplante Trafostation.
 
Von der geplanten PV-Freiflächenanlage darf für die Verkehrsteilenehmenden keine Blendwirkung ausgehen. Die Elemente der Photovoltaikanlage sind so anzuordnen, dass keine Blendung des Straßenverkehrs durch Spiegelung bzw. Reflexion des Sonnenlichts auftreten kann. Hierüber sind geeignete Gutachten oder Nachweise vorzulegen, es sei denn, der Bauherr weist schlüssig nach, dass auf Grund der Lage der Anlage von vornherein keine Blendwirkung zu erwarten ist.
 
Wir machen darauf aufmerksam, dass von Kreisstraßen wegen des auf ihnen stattfindenden Verkehrs Emissionen ausgehen (Staub, Schmutz, Stein- und Schneewurf, etc.) ausgehen. Diese Emissionen können sich in Anbauverbotszonen (15 m vom Fahrbahnrand) auf Grund der geringen Entfernung auf die PV-Freiflächenanlage auswirken. Dies liegt jedoch in der Verantwortung des Bauherrn.
Es werden keine Pflanzungen vorgenommen.
 
Die Baugrenze wird auf einen Abstand von 10 m zum Fahrbahnrand verschoben.
 
Ein Blenden durch die Module ist nicht zu erwarten. In Ziffer 9.2.6. der Begründung wird auf folgendes hingewiesen:
Die Deckgläser von Solarmodulen haben in der Regel eine Antireflexschicht, damit möglichst wenig auftreffendes Sonnenlicht wieder abgestrahlt wird. Das erhöht nicht nur die Stromproduktionsrate, sondern verhindert auch, dass die Module die Nachbarn oder den Verkehr blenden. Störende Blendwirkungen sind damit nicht zu erwarten. Auf Gutachten etc. kann daher verzichtet werden.
 
Der Hinweis wird als textlicher Hinweis E 6. in die Planzeichnung aufgenommen.
Polizeiinspektion 
Eggenfelden
28.05.2024
Keine Äußerung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar-Pfarrkirchen
19.06.2024
Keine Einwendungen
Deutsche Telekom Technik GmbH
Landshut
29.06.2024 … Am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf
zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Bitte beachten Sie bei Ihren weiteren Planungen, dass die Telekom nicht verpflichtet ist, Photovoltaik-Anlagen an ihr öffentliches Telekommunikationsnetz anzuschließen.
Gegebenenfalls ist dennoch die Anbindung an das Telekommunikationsnetz der Telekom auf freiwilliger Basis und unter der Voraussetzung der Kostenerstattung durch den Vorhabenträger möglich. Hierzu ist jedoch eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung des Vorhabenträgers mit der Telekom erforderlich.
Die Telekommunikationslinien befinden sich nicht auf dem Baugrundstück und sind somit auch nicht beeinträchtigt. Im Rahmen der Bauarbeiten wird dennoch darauf geachtet, da Planabweichung der Bestandsleitungen nicht ausgeschlossen werden können.
 
Es finden keine Pflanzungen statt.
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Markt Tann
02.07.2024
Keine Äußerung
Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern
25.06.2024
Keine Äußerung
Bayernwerk Netz GmbH Eggenfelden
02.07.2024 … Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungs-punkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. EEG, KWK-G. 
Hinweis: In unseren Bestandsplänen sind Kundenkabel für Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, sofern der Anlageneigentümer einen Betriebsservicevertrag für sein Kabel mit der Bayernwerk Netz GmbH abgeschlossen hat. 
Sollte kein Vertragsverhältnis zwischen Anlageneigentümer und der Bayernwerk Netz GmbH vorliegen, sind wir von der Dokumentation und Auskunftspflicht des Kundenkabels freigestellt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
 
 
Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Bebauungsplan Solarpark Schachten abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Bebauungsplan Solarpark Schachten werden zum Beschluss erhoben.
 
Abstimmung: 10  :  0  
 
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Schachten“ als Satzung.
 
Abstimmung: 10  :  0  
 
Vor Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes „Solarpark Schachten“ sind die Hinweise durch Text entsprechend dem Beschlussvorschlag sowie die Begründung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ergänzen.
 
 
7. Gemeinde Mitterskirchen: Stellungnahme zur Innenbereichs-und Entwicklungssatzung Atzberg;
 
Die Gemeinde Mitterskirchen bittet um eine Stellungnahme zur Innenbereichs- und Entwicklungssatzung Atzberg;
 
Der Marktgemeinderat beschließt: Zur vorliegenden Innenbereichs- und Entwicklungssatzung der Gemeinde Mitterskirchen wird keine Stellungnahme abgegeben. 
 
Abstimmung: 10 : 0
 
 
8. Markt Tann: Stellungnahme zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikpark Zimmern“ und zur „Änderung des FNP Deckblatt 27“;
 
Der Markt Tann bittet um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikpark Zimmern“ und zur „Änderung des FNP Deckblatt 27“.
 
Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan und zur Änderung des FNP des Marktes Tann wird keine Stellungnahme abgegeben. 
 
Abstimmung: 10 : 0
 
 
9. XXX: Bauantrag; 
 
XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau einer Lager- und Unterstellhalle auf seinem Grundstück FlNr. 349/13 Gem. Wurmannsquick. Ebenfalls wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Die Baugrenze wird überschritten und die Dachneigung reduziert.   
 
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt und die Befreiungen vom Bebauungsplan werden ebenfalls genehmigt.
 
Abstimmung:  10 : 0
 
 
10. XXX: Bauantrag; 
 
XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager-, Berge-und Unterstellhalle im Bereich des bestehenden Fahrsilos auf seinem Grundstück FlNr. 341, 341/1 und 345 Gem. Hirschhorn.   
 
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
 
Abstimmung:  10 : 0
 
 
11. Wünsche und Anträge: 
 
Rettenbeck: - Bauschutt alte B 20 bei Schranke;
     - Entfernung Wahlplakat
 
Laibinger:   - GE Schilling, Wegweiser mit Hausnummern
 
 
 
 
 
 
 
Vorsitzender: …………………………………    Schriftführer:……………………………………