Hier erhalten Sie Informationen zu Diensten, die sie im Internet (ONLINE) erledigen können sowie zu Diensten, die Sie im Rathaus (OFFLINE) erledigen können.
Informationen zu ONLINE-DIENSTE:
Zur BayernPortal Startseite des Markt Wurmannsquick gelangen Sie unter folgenden Link:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/30774179776
Unter dem Punkt „Online-Verfahren“ können Sie folgendes erledigen:
- Ausweis-Auskunft (zentrales Online-Portal)
- Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)
- Gewerbezentralregisterauskunft (zentrales Online-Portal)
- Melderegisterauskunft mit Registrierung (ZEMA)
- Melderegisterauskunft ohne Registrierung - Bürgerauskunft
- Rentenversicherung - Antrag online stellen, Termin online vereinbaren, usw.
- Gewerbeauskunft Online (Markt Wurmannsquick)
Voraussetzungen für die Nutzung dieser Online-Dienste:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments
- Ausweis-App2 installiert (Download unter ausweisapp.bund.de)
- Konto mit giropay-Funktion, Master- oder Visacard
Hier noch weitere Informationen zur Onlinebeantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
Informationen zu OFFLINE-DIENSTE:
Einwohnermeldeamt:
Zur Beantragung von Personalausweis / Reisepass benötigte Unterlagen:
- Biometrietaugliches Passbild
- aktuellle Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde
Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Zur Anmeldung benötigte Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass
- aktuellle Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde -> bei Zuzug aus dem Ausland Originalurkunden mit einer Übersetzung, die in Deutschland gefertigt wurde
- Bestätigung des Wohnungsgebers über alle anzumeldenden Personen
Rentenamt:
Die zur Beantragung benötigten Unterlagen finden Sie auf nachfolgenden Flyern:
Hinweis Hundesteuer:
Im Markt Wurmannsquick besteht eine Hundesteuerpflicht.
Sollten Sie einen Hund besitzen und noch nicht bei uns angemeldet haben, so verweisen wir hiermit auf unsere Hundesteuersatzung, insbesondere auf § 11, die Anzeigenpflicht. Wir bitten Sie, Ihren Hund noch anzumelden, falls noch nicht geschehen ist.