Sitzungsprotokoll vom 14.12.2023

Niederschrift über die Sitzung

des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 14.12.2023 im

Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.

 

Beginn: 19:30 Uhr

Ende  : 22:20 Uhr

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Ulrich Hansbauer, Stefan Kolbeck, Christoph Laibinger, Georg Leitner, Fritz Lohr, Robert Meilner, Andreas Ries, Andrea Sextl; 

Nicht anwesend waren: Rainer Hausladen, Anton Neumeier, Stephan Reff, Andreas Wenzeis;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

 

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Martin Irregen   

 

Ö f f e n t l i c h e   S i t z u n g

 

1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2023, der nach einer Änderung bei TOP 7 einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung:  12 : 0 

 

2. Bebauungsplan Sportplatzsiedlung; Teilaufhebung Auslegungsbeschluss:

Auf Nachfrage beim LRA hat sich herausgestellt, dass nach der Umstellung auf ein normales Verfahren, nun auch die Aufhebung zweimal ausgelegt werden muss.

Bürgermeister Thurmeier stellt den Entwurf vom 14.12.2023 vor.

Der Satzungsbeschluss vom 21.09. 2023 wird hiermit aufgehoben.

Abstimmung: 12 : 0

 

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan „Teilaufhebung Sportplatzsiedlung“ des Arch. Büros Gramer in der Fassung vom 14.12.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Abstimmung: 12 : 0

 

3. Flächennutzungsplan Deckblatt 22; Abwägungs- und Feststellungsbeschluss:

Anhand der Abwägungstabelle trägt Bürgermeister Thurmeier die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.

Anschließend werden die Abwägungen vorgetragen. 

Behörde bzw. TÖB;

Stellungnahme vom ..

von ..

keine

Antw.

keine

Einw.

Anregungen / Hinweise / Empfehlungen / Auflagen

Abwägung durch die Gemeinde

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar-Pfarrkirchen

08.11.2023

 

 

… Auf die Stellungnahme des AELF Landau a. d. Isar-Pfarrkirchen vom 03.07.2023

Das AELF verweist erneut auf „Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“; Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in Abstimmung mit den  Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft,  Landesentwicklung und Energie, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stand 10.12.2021

Die Flächenzahl liegt unwesentlich über den Durchschnittswerten im Landkreis.

Die Empfehlung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Regierung von

Niederbayern

19.10.2023

 

 

X

Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 04.07.2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurde angemerkt, dass der Standort der geplanten Anlage keine Vorbelastung aufweist und in Konflikt zu LEP-Grundsatz 6.2.3 steht. Der Abwägung ist zu entnehmen, dass der Markt Wurmannsquick den Belang der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien höher gewichtet als die Errichtung von PV-Anlagen auf vorbelasteten Flächen. Die Abwägung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die notwendigen Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Hinweis:

Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies ist bereits erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde wird dieser Bitte entsprechen.

 

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Landau a. d. Isar

18.10.2023

 

X

 

 

Stadt Eggenfelden

25.10.2023

 

 

X

 

 

Gemeinde Mitterskirchen

08.11.2023

 

 

X

 

 

Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg

17.11.2023

 

X

… Mit dem Schreiben vom 20.07.2023, TAS Ho 8953 haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. EEG, KWK-G.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.

AWV Isar-Inn, Eggenfelden

10.10.2023

 

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Technischer Umweltschutz

25.10.2023

 

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Tiefbauverwaltung

30.10.2023

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Fachreferent für Naturschutz

30.10.2023

 

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Technische Abteilung

30.10.2023

 

X

 

 

 

               

 

Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Flächennutzungsplan Deckblatt 22 abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Flächennutzungsplan Deckblatt 22 werden zum Beschluss erhoben.

 

Der Marktgemeinderat billigt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes nach öffentlicher Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe der abgewogenen Hinweise und Anregungen, wie in den Beschlussvorschlägen zum Tagesordnungspunkt 4 dargestellt.

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wurmannsquick.

Abstimmung:  12  :  0

 

 

4.Bebauungsplan Solarpark Ed; Abwägungs- und Satzungsbeschluss:

 

Anhand der Abwägungstabelle trägt Bürgermeister Thurmeier die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.

Anschließend werden die Abwägungen vorgetragen.

Behörde bzw. TÖB;

Stellungnahme vom ..

von ..

keine

Antw.

keine

Einw.

Anregungen / Hinweise / Empfehlungen / Auflagen

Abwägung durch die Gemeinde

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar-Pfarrkirchen

08.10.2023

 

 

… Auf die Stellungnahme des AELF Landau a. d. Isar-Pfarrkirchen vom 03.07.2023

Das AELF verweist erneut auf „Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“; Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in Abstimmung mit den  Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft,  Landesentwicklung und Energie, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stand 10.12.2021

Die Flächenzahl liegt unwesentlich über den Durchschnittswerten im Landkreis. Die Empfehlung wird zur Kenntnis genommen.

 

Regierung von

Niederbayern

19.10.2023

 

 

X

Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 04.07.2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurde angemerkt, dass der Standort der geplanten Anlage keine Vorbelastung aufweist und in Konflikt zu LEP-Grundsatz 6.2.3 steht. Der Abwägung ist zu entnehmen, dass der Markt Wurmannsquick den Belang der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien höher gewichtet als die Errichtung von PV-Anlagen auf vorbelasteten Flächen. Die Abwägung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die notwendigen Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Hinweis:

Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies ist bereits erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde wird diesem Wunsch entsprechen.

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Landau a. d. Isar

18.10.2023

 

X

 

 

Stadt Eggenfelden

25.10.2023

 

 

X

 

 

Gemeinde Mitterskirchen

08.11.2023

 

 

X

 

 

Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg

17.11.2023

 

X

… Mit dem Schreiben vom 20.07.2023, TAS Ho 8953 haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. EEG, KWK-G.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.

AWV Isar-Inn, Eggenfelden

10.10.2023

 

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Technischer Umweltschutz

25.10.2023

 

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Fachreferent für Naturschutz

30.10.2023

 

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Tiefbauabteilung

30.10.2023

 

 

X

 

 

Landratsamt Rottal-Inn

-      Technische Abteilung

30.10.2023

 

X

 

 

 

XXX

18.11.2023

 

 

 

… Dazu möchte ich folgende Änderungen in den Bebauungsplan einbringen:

·         Falls noch nicht im Text festgeschrieben: Aufnahme des Passus „Der Betreiber grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen an und hat deshalb Emissionen, Steinschlag und eventuelle Verschmutzungen aus der Landwirtschaft entschädigungslos hinzunehmen. Dadurch bedingte Verunreinigungen der Solarmodule müssen vom Betreiber geduldet werden. Reinigungskosten dürfen nicht auf die umlegenden Landwirte abgewälzt werden. Eine Haftung der angrenzenden Landwirte ist ausgeschlossen“

·         Aufnahme des Passus: „Keine Haftung der angrenzenden Landwirte für Schäden an der Anlage oder Einzäunung durch herabfallende Äste oder Windwurf. Eine Haftung der angrenzenden Landwirte ist ausgeschlossen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Aufnahme des Passus: „Die Grundstücksgrenzen zwischen den Flurnummern der Anlage sowie der Ausgleichsfläche und den anliegenden Nachbarflächen sind vor Baubeginn aufzudecken und anzuerkennen.“ Die Grundstücksgrenzen zwischen meinen anliegenden Grundstücken an Herrn Aigners Grundstücken für Bauvorhaben und Ausgleichsfläche sind nicht abgemarkt, deswegen habe ich keine Grundlage für die Abstandsmaße. Üblicherweise werden die Grenzen vor dem Bauvorhaben festgestellt und nicht „nach Bedarf“ danach

Der textliche Hinweis E.1 des Bebauungsplans wird wie folgt ergänzt: „Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage benachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden. Der Betreiber hat Emissionen hieraus (Steinschlag, Verschmutzungen aus der Landwirtschaft, Staub, Windwurf (Äste) u. ä.) entschädigungslos hinzunehmen. Dadurch bedingte mögliche Verunreinigungen der Solarmodule müssen vom Betreiber toleriert werden. Dies schließt einen möglichen erhöhten Reinigungsaufwand mit ein.

Eine Haftung der angrenzenden Landwirtschaft ist ausgeschlossen. Dies wird mit einer Haftungsfreistellung untereinander privatrechtlich geregelt, in welcher der Betreiber für sich und seine Rechtsnachfolger auf jeglichen Haftungsanspruch verzichtet.

Eine Verunkrautung der überplanten Fläche ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden“.

Die hier beschriebenen Regelungen reichen aus, um alle Bedenken der Anliegerin auszuräumen. Ein Verunkrauten ist übrigens nicht zu besorgen, da die Pflege der Modulfläche in der Festsetzung C 3.4 detailliert geregelt ist.

 

Die Planung beschreibt eine Anlage, die punktgenau auf dem Gelände abgesteckt wird (Bauabsteckung). Im Rahmen dieser Absteckung werden ohnehin auch Grundstückgrenzen aufgedeckt, welche u. U. derzeit nicht erkennbar sind. Von einer Absteckung „nach Bedarf“ kann also hier nicht die Rede sein.

 

 

Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Bebauungsplan Solarpark Ed abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Bebauungsplan Solarpark Ed werden zum Beschluss erhoben.

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Ed“ als Satzung.

 

Vor Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes „Solarpark Ed“ sind die Hinweise durch Text entsprechend dem Beschlussvorschlag sowie die Begründung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

 

5.Stadt Eggenfelden: Stellungnahme, Bebauungsplan „Am alten Bad“;

 

Die Stadt Eggenfelden bittet um eine Stellungnahme zum

Bebauungsplan „Am alten Bad“.

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan wird keine Stellungnahme abgegeben.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

6. XXX: Bauantrag;

 

XXX stellt einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Altenteil auf dem Grundstück Fl.-Nr. 589/35 Gem. Hirschhorn.  

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag mit den benötigten Befreiungen vom Bebauungsplan wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung:  11  :  0

 

(Marktgemeinderat Eckbauer hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

 

7. XXX: Bauantrag;

 

XXX stellt einen Bauantrag für eine Kniestockerhöhung und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses im Zuge der energetischen Sanierung, Einbau von insgesamt vier Wohneinheiten auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 243/34 Gem. Wurmannsquick.  

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag mit den benötigten Befreiungen vom Bebauungsplan wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

 

8. XXX: Bauantrag;

 

XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung eines Ersatzbaus einer landwirtschaftlichen Lager- und Unterstellhalle auf Ihrem Grundstück Bemberg 6 Fl.-Nr. 837 Gem. Rogglfing.  

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag mit den benötigten Befreiungen wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

9. Tierschutzverein Rottal- Inn: Vertrag über den Fundtierkostenzuschuss;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Vertragsentwurf mit den Änderungen vor.

Die Kosten ändern sich nachträglich für das Jahr 2023 von bisher 0,10 €/Einwohner auf jetzt 0,70 €/Einwohner.

Bürgermeister Thurmeier erklärt den Grund für diese drastische Erhöhung.

 

MGR Hansbauer nimmt ab jetzt 20:25 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Der vorliegende Vertragsentwurf des Tierschutzvereins Rottal- Inn wird angenommen.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

 

 

10. Caritas KIGA Wurmannsquick: Jahresrechnung 2022;

 

 

Bürgermeister Thurmeier stellt die Jahresrechnung 2022 der Caritas für den KIGA Wurmannsquick vor. Es ergibt sich ein Betriebskostenüberschuss in Höhe von 41.165,83 €. Der Gewinn wird der Betriebsmittelrücklage zugeführt.

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Der Jahresrechnung 2022 der Caritas für den KIGA Wurmannsquick wird zugestimmt.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

 

 

11. Caritas KIGA Wurmannsquick: Wirtschafts- und Investitionsplan 2024;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Wirtschafts- und Investitionsplan für 2024 der Caritas für den KIGA Wurmannsquick vor. Es ergibt sich laut aktueller Planung ein Jahresüberschuss von 42.990 €.

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem Wirtschafts- und Investitionsplan für 2024 der Caritas für den KIGA Wurmannsquick wird zugestimmt.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

 

 

12. Caritas KIGA Rogglfing: Wirtschafts- und Investitionsplan 2024;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Wirtschafts- und Investitionsplan für 2024 der Caritas für den KIGA Rogglfing vor. Es ergibt sich laut aktueller Planung ein Jahresfehlbetrag von 38.770 €. Davon trägt 60% der Markt Wurmannsquick.

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem Wirtschafts- und Investitionsplan für 2024 der Caritas für den KIGA Rogglfing wird zugestimmt.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

 

 

13. Grundschule Zeilarn: Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Schulvertrag;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Schulvertrag und die entsprechenden Änderungen vor.

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Schulvertrag wird zugestimmt.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

 

 

14. FFW Martinskirchen: Antrag auf Kostenübernahme für Beleuchtungseinheit RLS 2000;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Antrag sowie das Angebot und einen Prospekt des Herstellers vor. Die Kosten belaufen sich mit einigem Zubehör sowie 4 Leitkegeln und mehreren Umleitungsschildern auf 2.799,09 € brutto

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Die FFW Martinskirchen erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für die Beschaffung der Beleuchtungseinheit.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

 

 

15. FFW Hirschhorn: Antrag auf Kostenübernahme für Sondersignalanlage am Heck des LF 10-6;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Antrag sowie Fotos des Fahrzeugs vor. Die aktuelle Signalanlage ist leider nach hinten nicht gut erkennbar. Die Kosten belaufen sich für das Sondersignal und das Heckwarnsystem auf 1.098,37 € brutto. Die Montage erfolgt durch die Mitglieder der FFW Hirschhorn.

Der Marktgemeinderat beschließt: Der Beschaffung des Sondersignals und des Heckwarnsystems für das LF 10-6 mit der Montage in Eigenleistung für die FFW Hirschhorn in Höhe von 1098,37 € wird zugestimmt.

Abstimmung:  13  :  0

 

16. Satzungsänderung: Preisanpassung Herstellungsbeiträge zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung;

Die Herstellungsbeiträge für Abwasser und Wasser wurden von der Zentralen Buchungsstelle Rottal-Inn neu kalkuliert. Die letzte Aktualisierung war im Jahr 2010 für das Abwasser und 1990 für das Wasser. Bürgermeister Thurmeier stellt den Marktgemeinderäten die neuen Zahlen vor.

Entwässerung: Für die Grundstücksfläche betrug der Beitrag 2,00 €/m² dieser wird auf 2,12 €/m² erhöht.  Für die Geschoßfläche wird der Beitrag von 10,00 €/m² auf 14,83 €/m² erhöht. Die neuen Beitragssätze gelten für alle ab dem 01.01.2024 eingereichten Bauanträge.

Wasser: Für die Grundstücksfläche betrug der Beitrag 0,85 €/m² dieser wird auf 1,10 €/m² erhöht.  Für die Geschoßfläche wird der Beitrag von 3,90 €/m² auf 5,67 €/m² erhöht. Dies sind Nettopreise. Die neuen Beitragssätze gelten ebenfalls für alle ab dem 01.01.2024 eingereichten Bauanträge.

Eine weitere Änderung wird in der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung vorgenommen. Die Vorauszahlung für die Wasser- und Kanalgebühren war bisher immer zum 01. Juli eines jeden Jahres fällig, diese wird auf den 01.09. eines jeden Jahres verschoben. Damit soll der Zeitraum zwischen der Abrechnung im März und der Vorauszahlung verlängert werden. 

Der Marktgemeinderat stimmt den Änderungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen wie vorgeschlagen zu ändern. 

Abstimmung: 13 : 0

 

17. Festsetzung Hebesätze für Grund und Gewerbesteuer: 

Bürgermeister Thurmeier stellt die aktuellen Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer vor.

- Hebesätze:

Grundsteuer A (landw.)    380 v.H.

Grundsteuer B             340 v.H.

Gewerbesteuer             330 v.H.Der Marktgemeinderat beschließt: Der Beibehaltung der aktuellen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wird zugestimmt.

Abstimmung:  13  :  0

 

18. Sonstiges:

Info: Der Markt Wurmannsquick wurde per Schreiben der Regierung von Niederbayern aufgefordert eine Stellungnahme zum Schulsprengel in Hebertsfelden abzugeben.

Das Schulamt Eggenfelden beabsichtigt den Schulsprengel aus Hebertsfelden nach dessen Auflösung der Mittelschule Eggenfelden zuzuschlagen.

Der Markt Wurmannsquick gibt dazu eine Stellungnahme ab und argumentiert, warum der Schulsprengel nach Wurmannsquick zugeschlagen werden sollte. 

Keine Abstimmung.

 

19. Wünsche und Anträge:

Sextl:    - Bank Zattlerstraße defekt.