Sitzungsprotokoll vom 12.10.2023

Niederschrift über die Sitzung

des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 12.10.2023 im

Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.

 

Beginn: 19:30 Uhr

Ende  : 21:40 Uhr

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

Anwesend waren:

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Ulrich Hansbauer, Rainer Hausladen, Christoph Laibinger, Fritz Lohr, Robert Meilner, Anton Neumeier, Stephan Reff, Andreas Ries, Andrea Sextl;

Nicht anwesend waren: Stefan Kolbeck, Georg Leitner, Andreas Wenzeis;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Erwin Sextl  

 

 

Ö f f e n t l i c h e   S i t z u n g

 

1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2023, der einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung:  12 : 0 

 

  1. Informationen:
  • Rechnungsprüfung am Montag 16.10.2023

 

Ab jetzt nimmt MGR Lohr Fritz an der Sitzung teil.

 

  1. Baugebiet Kronwinkel Neu, FNP Deckblatt 13: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss;

Anhand der Abwägungstabelle trägt Bürgermeister Thurmeier die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.

Anschließend werden die Abwägungen vorgetragen.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligte Träger öffentlicher Belange, mit Stellungnahme

 

 

 

 

01. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen Schreiben vom 04.09.2023

 

Keine Einwände

Auf eine weitere Beteiligung im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) wird verzichtet.

 

Gez. Martin Fleischmann

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

02. Landratsamt Rottal-Inn Kreisbaumeister Sachgebiet 4.1 Mail vom 23.08.2023

 

Gegen die Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt 13 werden keine Einwände erhoben.

 

Gez. Peter Hofer

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

03. Landratsamt Rottal-Inn Technischer Umweltschutz Mail vom 18.08.2023

 

Von Seiten des techn. Umweltschutzes werden keine Einwendungen erhoben.

 

Manuel Brunner

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

04. Staatliches Bauamt Passau Servicestelle Pfarrkirchen Schreiben vom 05.09.2023

 

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o.ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen)

 

1. Einwendung:

Das geplante Baugebiet ist dem Straßenverkehrslärm der angrenzenden Bundesstraße 588 ausgesetzt. Überschlägige Berechnungen nach der neuen Richtlinie RLS 19 ergeben im nordöstlichen Bereich des gepl. Baugebietes (Parzellen 1, 2, 12, 13, 14, 15) eine Überschreitung v.a. der Nacht - Grenzwerte nach der 16. BImSchV (59 dB A tags/ 49 dB A nachts für WA).

Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nach der 16. BImSchV ist zu überprüfen und nachzuweisen.

 

2. Rechtsgrundlage:

BImSchG, 16. BImSchV, RLS 19

 

Gez. Dr. Susanne Schmidhuber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich. Die Änderung erfolgt in den Festsetzungen unter Punkt 15.1 Immisionsschutz im Bebauungsplan.

05. Regierung von Niederbayern

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Markt Wurmannsquick plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr.

13, um in dem Ortsteil Hirschhorn Wohngebiets- sowie Mischgebietsflächen auszuweisen.

Mit Verweis auf die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 18.04.2023

entspricht die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes den Erfordernissen der

Raumordnung und Landesplanung.

Hinweis:

Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach

Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl

auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu

lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener

Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre -

 

2 -

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Bauer

Oberregierungsrat

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich

06. Untere Naturschutzbehörde Schreiben vom 14.08.2023

 

Es werden keine Einwendungen erhoben.

 

Gez. Josef Mayerhofer

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich

07. Polizeiinspektion Eggenfelden Schreiben vom 17.08.2023

 

Keine Äußerung

 

Gez. Geier

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich

08. Abfallwirtschaftsverband Mail vom 17.08.2023

 

Von Seiten des Abfallwirtschaftsverbandes Isar-Inn bestehen keine Einwendungen.

 

Gez. Katarina Schreiber

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich

09. Landratsamt Rottal-Inn Fachbereiche Baugenehmigung, Bauleitplanung, Denkmalschutz Schreiben vom 04.09.2023

 

Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.

 

Gez. Mayer

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich

10. Deutsche Telekom per mail vom 14.09.2023

 

Keine eigene Stellungnahme, nur zum BPL

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich

11. ALE per Mail vom 18.09.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den von Ihnen dem ALE vorgelegten Änderungen der F- sowie B-Pläne nimmt das Amt wie folgt Stellung:

 

Im vorliegenden Deckblatt Nr. 13 soll eine Mischfläche entstehen. Zudem wird die Fläche „WA Hochreit“ entnommen. Die Entnahme erscheint zunächst grundsätzlich sinnvoll.

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter scheint plausibel.

Im WA „Am Eheberg“ sind noch 10 Parzellen unbebaut. Da es sich hierbei um ein Baugebiet aus den 60er Jahren handelt, ist hier in der Regel mit einer Vielzahl von leerstandsbedrohten Objekten zu rechnen. Hier sollte mittel- und langfristig die Anzahl der leerstehenden Gebäude erhoben. Eine solche Vorgehensweise wird zwar in der Begründung beschrieben, jedoch auf die mangelnde Handhabe verwiesen.

Laut dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Daher sollte vor Ausweisung eines neuen Baugebietes intensiv geprüft werden, ob leerstehende Gebäude oder die Wiedernutzung brachliegender innerörtlicher Grundstücke anstelle der Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete möglich sind. Auch können dadurch Erschließungs- und Instandhaltungskosten der Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen reduziert werden. Die Vernachlässigung der Innenentwicklung kann zu einer Abnahme der früher typischen Funktionsvielfalt und zu einem gesellschaftlichen und ökonomischen Vitalitätsverlust führen.

Eine Ausnahme vom Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist nur zulässig, wenn gemäß LEP Kap. 3.2. keine Innenentwicklungspotentiale verfügbar sind. Dass solche Potentiale nicht verfügbar sind, hat die Gemeinde schlüssig nachzuweisen. Eine bloße Aussage „nicht verfügbar“ reicht nicht aus.

Mittelfristig sollte erst eine umfassende Untersuchung der vorhandenen und der benötigten Innenentwicklungspotentiale erfolgen. Auf den in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung verfügbaren Vitalitätscheck und die Flächenmanagement-Datenbank des Landesamts für Umwelt, welche eine umfassende Bestandsaufnahme und -analyse baulicher und sonstiger Entwicklungen beinhaltet, wird an dieser Stelle dringend verwiesen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollten dann als Grundlage für eine vorausschauende bauliche Entwicklungsplanung dienen.

Durch die negative Bevölkerungsentwicklung und die Zinsentwicklung wird der Bedarf eher als rückläufig eingeschätzt. Der Auflockerungsbedarf wird auch durch die steigenden Zinsen und Baukosten eher rückläufig eingeschätzt.

Die gesamte WA Fläche des Ortsteiles Hirschhorn beträgt laut RISBY ca. 17 ha. Der Bedarf wird laut Gemeinde nicht mit Bevölkerungswachstum, sondern mit dem Auflockerungsbedarf im gesamten Gemeindegebiet begründet. Dieser beträgt laut Berechnung 11,8 ha. Dieser entspricht rund 69% der bestehenden WA Fläche von Hirschhorn.

Zudem rechnet die Gemeinde damit, einem Zwei-Personenhaushalt auch zukünftig 1100 m² Fläche zur Verfügung zu stellen. Dies ist unter dem Postulat des Flächensparens deutlich zu viel.

Mit freundlichen Grüßen

Ines Altmann Sachgebietsleiterin Land- und Dorfentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Markt Wurmannsquick ist bestrebt den Flächenverbrauch durch Nutzung von Innenentwicklungspotentialen und Ausweisung flächensparender Baugebiete zu reduzieren.

 

Der Markt hat Kontakt mit den Grundstückseigentümern von leerstehenden Grundstücken aufgenommen. Es besteht wie bereits beschrieben derzeit keine Verkaufsbereitschaft. Die Gemeinde wird künftig alle Eigentümer in einem  regelmäßigen Turnus anschreiben, um sämtliche Innenentwicklungspotentiale zu aktivieren.  Künftige Baugebiete werden ohnehin nur noch mit Bauzwang vergeben, so dass sog. Spekulationsobjekte nicht mehr entstehen können.

 

Der Markt hat im Rahmen dieser Planung den Baulandbedarf berechnet. Selbst bei einem pessimistischerem Ansatz (Auflockerungsbedarf von 0,2 statt 0,3 und Reduzierung des Flächenverbrauches von 15% je Wohneinheit (aktuell 554,1qm / Wohneinheit und künftig 471qm / Wohneinheit) errechnet sich ein Baulandbedarf von 4,072 ha (bisherige Annahme 9,443 ha)).

 

Es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich

12. Stadt Eggenfelden per mail vom 19.09.2023 (Tanja Haas)

 

Sehr geehrter Herr Irregen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19.09.2023 mit nachstehenden Bauleitplanverfahren befasst.

13. Änderung des Flächennutzungsplans

Aufstellung des Bebauungsplans "Kronwinkel I"

 

Es wurde jeweils beschlossen keine Einwände zu erheben. Sofern gewünscht, wird die einschlägige Beschlussausfertigung übersandt.

 

Gez. Tanja Haas

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

13. Gemeinde Mitterskirchen Schreiben vom 06.09.2023

 

Bauleitplanung Wurmannsquick u.a.

Änderung Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 13

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.09.2023 die oben aufgeführten Bauleitplanungen des Marktes Wurmannsquick behandelt und beschlossen, diesen ohne Einwände zuzustimmen.

 

Gez. Christian Müllinger

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Flächennutzungsplan Deckblatt 13 abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Flächennutzungsplan Deckblatt 13 werden zum Beschluss erhoben.

Abstimmung:  13  :  0

Der Marktgemeinderat billigt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wurmannsquick nach öffentlicher Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe der abgewogenen Hinweise und Anregungen, wie in den Beschlussvorschlägen zum Tagesordnungspunkt 3 dargestellt.

Abstimmung:  13  :  0

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wurmannsquick.

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. Baugebiet Kronwinkel I Neu, Bebauungsplan: Abwägungs- und Satzungsbeschluss;

Anhand der Abwägungstabelle trägt Bürgermeister Thurmeier die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.

Anschließend werden die Abwägungen vorgetragen.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligte Träger öffentlicher Belange, mit Stellungnahme

 

 

 

 

 

01. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen Schreiben vom 04.09.2023

 

Keine Einwände

Auf eine weitere Beteiligung im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) wird verzichtet.

 

Gez. Martin Fleischmann

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

02. Landratsamt Rottal-Inn Kreisbaumeister Sachgebiet 4.1 Schreiben vom 23.08.2023

 

Gegen die vorgelegte Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kronwinkl 1“ werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

Im Einzelnen werden allerdings noch die folgenden Einwände erhoben.

 

C: Festsetzungen durch Text

2.1.2 Zulässige Überschreitung

Eine Vermischung bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung durch die Verwendung von einerseits GR (Grundfläche) bei der Bestimmung der Obergrenzen und GRZ (Grundflächenzahl) bei der zulässigen Überschreitung sollte vermieden werden

2.3 Wandhöhe

Der Höhenbezugspunkt muss in der Plandarstellung so eingetragen werden, daß er eindeutig ablesbar ist.

 

Gez. Peter Hofer

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen. Gemäß der Baunutzungsverordnung ist ein Vermischen von einer Grundflächenfestsetzung und Grundflächenzahl nicht ausgeschlossen. Es können gemäß § 19 Satz 4 abweichende Regelungen getroffen werden. An der Festsetzungsmethodik wird festgehalten.

 

 

Die Darstellungen werden überprüft und ggf. entsprechend geändert.

03. Landratsamt Rottal-Inn Technischer Umweltschutz Mail vom 18.08.2023

 

Von Seiten des techn. Umweltschutzes werden keine Einwendungen erhoben.

 

Manuel Brunner

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

04. Staatliches Bauamt Passau Servicestelle Pfarrkirchen Schreiben vom 05.09.2023

 

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o.ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen)

 

1. Einwendung:

Das geplante Baugebiet ist dem Straßenverkehrslärm der angrenzenden Bundesstraße 588 ausgesetzt. Überschlägige Berechnungen nach der neuen Richtlinie RLS 19 ergeben im nordöstlichen Bereich des gepl. Baugebietes (Parzellen 1, 2, 12, 13, 14, 15) eine Überschreitung v.a. der Nacht - Grenzwerte nach der 16. BImSchV (59 dB A tags/ 49 dB A nachts für WA).

Die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nach der 16. BImSchV ist zu überprüfen und nachzuweisen.

 

2. Rechtsgrundlage:

BImSchG, 16. BImSchV, RLS 19

 

Gez. Dr. Susanne Schmidhuber

 

 

 Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, Für die Parzellen 1, 2, 12, 13, 14, und 15 wird der untenstehende Punkt 15 in den Festsetzungen des Bebauungsplans ergänzt.

 

 

15. Immissionsschutz

15.1 Für Parzellen 1, 2, 12, 13, 14, und 15 zutreffend:

Schlafräume sind zur Sicherstellung ausreichend niedriger Innenpegel mit fensterunabhängigen, schallgedämmten automatischen Belüftungsführungen/-systemen/-anlagen auszustatten. Deren Betrieb muss auch bei vollständig geschlossenen Fenstern eine Raumbelüftung mit ausreichender Luftwechselzahl ermöglichen. Alternativ können auch andere bauliche Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn diese nachweislich schallschutztechnisch gleichwertig sind.

05. Regierung von Niederbayern Schreiben vom 22.08.2023

 

Der Markt Wurmannsquick beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kronwinkel I“, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes mit 23 Bauparzellen in dem Ortsteil Hirschhorn zu schaffen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.

Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Hinweis:

Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

 

Gez. Bauer

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

06. Untere Naturschutzbehörde Schreiben vom 14.08.2023

 

Es werden keine Einwendungen erhoben.

 

Gez. Josef Mayerhofer

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

07. Polizeiinspektion Eggenfelden Schreiben vom 17.08.2023

 

Keine Äußerung

 

Gez. Geier

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

08. Abfallwirtschaftsverband Mail vom 23.08.2023

 

Von Seiten des Abfallwirtschaftsverbandes Isar-Inn bestehen folgende Anmerkungen:

 

Die Stichstraßen zu den Parzellen 1, 2, 3, 4 und 5 sind mangels Wendemöglichkeit nicht befahrbar. Der Wendehammer an der Stichstraße zu den Parzellen 10, 14 und 15 ist zum Wenden der Abfallsammelfahrzeuge nicht ausreichend dimensioniert. Dies bedeutet, dass die Abfallsammelbehälter der genannten 8 Parzellen an einer geeigneten Stelle an der Haupterschließungsstraße bereitgestellt werden müssen. Wir bitten dies bei der Planung zu berücksichtigen bzw. die künftigen Eigentümer zu informieren.

 

Der eingezeichnete Wendekreis am Ende der Haupterschließungsstraße wurde mit einem Durchmesser von 18 m bemaßt. Dies entspricht gerade den Mindestanforderungen der Rast06.

 

Im Verbandsgebiet sind ausschließlich drei- und vierachsige Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz. Bei der Länge der Fahrzeuge wäre ein Wendekreis von mindestens 20, besser noch 22 m von Vorteil.

 

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

 

Gez. Katarina Schreiber

 

 

 

 

 

 

Die Parzellen 1,2,3,4,5 stellen die Müllbehältnisse an der Erschließungsstraße westlich der Bauung auf, ein hineinfahren in die Stichstraßen ist daher nicht erforderlich.

 

Für die Parzellen 10, 14 und 15 ist auch keine Einfahren in den Wendehammer erforderlich, hier wurde ebenfalls eine Müllsammelstelle zum Aufstellen der Tonnen südlich der Parzelle 9 vorgesehen.

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, an der Bemessung des Wendekreises wird festgehalten um nicht unnötig Flächen zu versiegeln. Es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

09. Landratsamt Rottal-Inn Fachbereiche Baugenehmigung, Bauleitplanung, Denkmalschutz Schreiben vom 04.09.2023

 

Beiliegende Stellungnahme der Technischen Abteilung erhalten Sie mit Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung (siehe oben unter Nummer 02. Kreisbaumeister)

 

Seitens der Tiefbauabteilung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.

 

Gez. Mayer

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

10. Deutsche Telekom per Mail vom 14.09.2023

 

Sehr geehrter Herr Irregen,

 

vielen Dank für die Beteiligung am Bauleitplanungsverfahren. Unsere Stellungnahme vom 27.11.2020 gilt unverändert weiter.

 

Können Sie uns bereits Termine/Daten zum o. g. Vorhaben nennen?

 

Um unsere Termine und Systeme zu pflegen und eine Planung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit für Ihre Neubaugebiete und folglich auch die richtige Produktauswahl für unsere Kunden sicherzustellen, bitten wir Sie beigefügte Anlage „Abfrage Eckdaten“, auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind, baldmöglichst an uns zurück zu senden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Elke Meierbeck

DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH

 

 

 

 

 

Es erfolgt eine rechtzeitige Koordinierung der Spartenträger.

11. ALE per Mail vom 18.09.2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den von Ihnen dem ALE vorgelegten Änderungen der F- sowie B-Pläne nimmt das Amt wie folgt Stellung:

 

B-Plan „Kronwinkel I“:

Der Bebauungsplan beinhaltest textliche und planliche Festetzungen zu Gestaltung und Versiegelung. Die Versieglung wird auf das nötigste Maß beschränkt. Ein inhaltlich sehr positiver Ansatz bezüglich Flächensparen und dörfliche Baukultur.

 

Zusätzlich sollten folgende Festsetzungen aufgenommen werden:

Einfriedungen:

Wir empfehlen folgenden Zusatz:

„Einfriedungen sind so zu gestalten, dass sie für Kleintiere (z.B. Igel) kein Hindernis darstellen.“ Da auch eine Ausführung ohne Sockel eine Barriere darstellen kann, ist der ein Sockelverbot hier nicht ausreichend.

 

Es wird dringend empfohlen ein Verbot von sog. Steingärten festzusetzen.

 

Klima- uns Artenschutz:

Zur Minimierung des Eingriffs in den Naturhaushalt (Lichtverschmutzung) und zum Klimaschutz (Energieeinsparung) empfehlen wir in den Bebauungsplan als verbindliche Festsetzung aufzunehmen, dass bei allen Formen der Außenbeleuchtung insektenfreundliches Licht zu verwenden ist und die Außenbeleuchtung auf das notwendige Maß zur Sicherung der Verkehrs- und Erschließungswege zu beschränken ist. Eine reine „Design-Beleuchtung“ als Fassadengestaltungselement sollte deutlich untersagt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ines Altmann Sachgebietsleiterin Land- und Dorfentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

 

 

 

Es wird unter C.12.3 wie folgt ergänzt: 12.3 Zwischen dem Gelände und der Zaununterkante ist ein Mindestabstand von 10cm einzuhalten.

 

 

 

 

Ist bereit unter C.9.8 erfolgt.

 

 

Ist bereits unter C 14.1 erfolgt.

12. Stadt Eggenfelden per Mail vom 19.09.2023 (Tanja Haas)

 

Sehr geehrter Herr Irregen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 19.09.2023 mit nachstehenden Bauleitplanverfahren befasst:

Es wurde jeweils beschlossen keine Einwände zu erheben. Sofern gewünscht, wird die einschlägige Beschlussausfertigung übersandt.

 

Gez. Tanja Haas

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

13. Gemeinde Mitterskirchen Schreiben vom 06.09.2023

 

Bauleitplanung Wurmannsquick u.a.

Aufstellung Bebauungsplan „Kronwinkel I“

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.09.2023 die oben aufgeführten Bauleitplanungen des Marktes Wurmannsquick behandelt und beschlossen, diesen ohne Einwände zuzustimmen.

 

Gez. Christian Müllinger

 

 

 

 

 

Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen, es ist keine Änderung der Planunterlagen erforderlich.

Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Bebauungsplan Kronwinkel I Neu abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Bebauungsplan Kronwinkel I Neu werden zum Beschluss erhoben.

Abstimmung:  13  :  0

Der Marktgemeinderat billigt den Bebauungsplan „Kronwinkel I Neu nach öffentlicher Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe der abgewogenen Hinweise und Anregungen, wie in den Beschlussvorschlägen zum Tagesordnungspunkt 4 dargestellt.

Abstimmung:  13  :  0

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Kronwinkel I Neu“ als Satzung.

Abstimmung:  13  :  0

Vor Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes „Kronwinkel I Neu“ sind die Hinweise durch Text entsprechend dem Beschlussvorschlag sowie die Begründung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

  1. Stadt Eggenfelden: Stellungnahme, Bebauungsplan „GE Gschwend II“;

Die Stadt Eggenfelden bittet um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan „GE Gschwend II“.

Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan wird keine Stellungnahme abgegeben.

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. Gemeinde Hebertsfelden: Stellungnahme, Änderung Flächennutzungsplan Hebertsfelden Deckblatt Nr. 42;

Die Gemeinde Hebertsfelden bittet um eine Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes Hebertsfelden Deckblatt Nr. 42.

Der Marktgemeinderat beschließt: Zur vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes wird keine Stellungnahme abgegeben.

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. Gemeinde Hebertsfelden: Stellungnahme, Bebauungsplan „SO Solarpark Auhof“;

Die Gemeinde Hebertsfelden bittet um eine Stellungnahme zum

Bebauungsplan „SO Solarpark Auhof“;

Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan wird keine Stellungnahme abgegeben.

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX, stellen einen Änderungsantrag für die Erneuerung der bestehenden Miststätte mit Überdachung auf ihrem Grundstück Fl.-Nr. 1 und 1/1 Gem. Hickerstall.   

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung:  12  :  0

(Marktgemeinderätin Andrea Sextl hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen)

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau eines Gebäudes für Fisch Erzeugnisse auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 573 Gem. Hirschhorn.   

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt vorbehaltlich der Einhaltung der Entwässerungssatzung.

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung eines Carports auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 401 Gem. Martinskirchen.  

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. XXX: Bauantrag

XXX stellen einen Bauantrag für den Teilumbau des Obergeschosses mit Ausbau des Dachgeschosses und Erneuerung der Dachkonstruktion des bestehenden Wohnhauses auf ihrem Grundstück Fl.-Nr. 11 Gem. Hickerstall. Sie beantragen auch eine Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 Abs.1 Satz 1 BayBO. Das Gebäude soll ohne abgeschlossenes Treppenhaus errichtet werden.   

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. XXX: Information Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Lagerhalle auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 1451 Gem. Lohbruck.    

 

  1. Grundschule Wurmannsquick: Ankauf von iPads;

Die Grundschule Wurmannsquick kauft 23 iPads mit Zubehör und zwei Koffer ein. Es wurden drei Angebote eingeholt. Der günstigste Bieter war die Firma EDUXPERT, 93053 Regensburg mit einem Angebotspreis von 17.607,56 €. Der Marktgemeinderat stimmt dem Ankauf zu.

Abstimmung:   12  :   1

 

  1. XXX: Antrag auf Gehwegabsenkung;

XXX beantragt eine Gehwegabsenkung in der Purmannstraße 2. Er möchte für die Purmannstraße 2 c und d eine zusätzliche Ausfahrt erstellen. Diese ist nicht als Hauptzufahrt gedacht. Die anfallenden Kosten werden von ihm übernommen.

Abstimmung:   12  :   0

(Marktgemeinderat Günter Eckbauer hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen)

 

  1. Wünsche und Anträge:

Laibinger: - Bäume am Marktplatz brauchen mehr Wasser;        

           - Sachstand am Reff-Gebäude;

Lohr:      - HFH möchte Glasfaseranschluss;

Eckbauer:  - Container abfahren;

           - Christbaum für Marktplatz ist geklärt;

Fraunhofer:- telefonische Erreichbarkeit vom Rathaus;           

Ries:      - Regenrückhaltebecken XXX, Hirschhorn, Gully voll            

           - Vereinsregister auf HP aktualisieren

Ab jetzt nimmt Anton Neumeier an der Sitzung teil.

 

 

 

Vorsitzender: …………………………………

 

Schriftführer:……………………………………