Sitzungsprotokoll vom 03.12.2015

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 03.12.2015 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Hermann Dorfner, Josef Fraunhofer, Johann Joachimbauer; Fritz Lohr, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Franz Weinfurtner, Erwin Werner;

Nicht anwesend waren: Dr. Armin Bauhuber, Günter Eckbauer, Rainer Hausladen;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt. 

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: J. Aigner

 

1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung: 14:0

 

2. Information:

  • Weihnachtsfeier am 11.12.2015
  • Brunnenpumpe kaputt
  • Asylbewerber kommen voraussichtlich im März 2016
  • Schlussrechnung Abbruch Kindermannanwesen

 

3. Tierschutzverein: Bericht Kassen- und Rechnungsprüfung 2014;

Bgm. Thurmeier zeigt dem Marktgemeinderat den Bericht über die Kassen- und Rechnungsprüfung für das Jahr 2014 des Tierschutzvereins Rottal-Inn e.V. Der Marktgemeinderat beschließt den Tierschutzverein wieder mit 0,10 € je Einwohner für das Jahr 2015 zu unterstützen.

Abstimmung: 14:0

 

4. Kindergarten Rogglfing: Beschluss;

Bürgermeister Thurmeier zeigt dem Marktgemeinderat die Defizitberechnungen der letzten Jahre und die Defizitberechnung für das Jahr 2015. Desweiteren wurde dem Marktgemeinderat eine Aufstellung der voraussichtlichen Kinderzahlen bis Mitte 2018 vorgestellt. Die nächsten 2 ½ Jahre werden im Kindergarten Rogglfing laut Aufstellung über 10 Kinder angemeldet sein. Somit ist der Zuschuss vom Staat gesichert. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Weiterbetrieb des Kindergartens Rogglfing wird bis Mitte 2018 einstimmig befürwortet.

Abstimmung: 14:0

 

5. Erweiterung Baugebiet Rogglfing: Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan;

Dem Marktgemeinderat wird der vom Ing. Büro Gramer aus Simbach/Inn ausgearbeitete Vorentwurf und die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sportplatzsiedlung II“ in Rogglfing vorgestellt und in den wesentlichen Bestandteilen erläutert. Der Vorentwurf beinhaltet vier Bauplätze. Die Grundflächenanzahl der vier Grundstücke ist unterschiedlich groß, aber das Baufenster ist bei allen Grundstücken in etwa gleich. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem Namen „Sportplatzsiedlung II“ auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl-Nr. 279 Gemarkung Rogglfing.

Abstimmung: 14:0

 

6. Bebauungsplan Gewerbegebiet Schilling: Beschluss über die öffentliche Auslegung;

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schilling“ des Ing. Büro Coplan Eggenfelden in der Fassung vom 14.12.2015 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch.

Abstimmung: 14:0

 

7. Verkehrsinsel Rogglfing: Beschluss;

Dem Marktgemeinderat werden die vom Ing. Holzner von der Coplan AG ausgearbeiteten 3 Möglichkeiten für eine Verkehrsinsel zur Geschwindigkeitsverminderung für die Ortsdurchfahrt Rogglfing vorgestellt und erläutert. Da sich der Landkreis Rottal–Inn an einer solchen Baumaßnahme nicht beteiligt, müsste der Markt Wurmannsquick die Baukosten, und die Unterhaltungskosten alleine tragen. Das ALE würde eine Verkehrsinsel mit ca. 55 % fördern. Die Kosten belaufen sich laut Schätzung von Herrn Holzner auf ca. 120.000 €. Das würde einen Eigenanteil von 50.000 € - 60.000 € für den Markt bedeuten. Der Marktgemeinderat beschließt: Es wird keine Verkehrsinsel vor der Ortsdurchfahrt Rogglfing errichtet. Es werden aber weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen, um die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu drosseln(Bepflanzung mit Bäumen, Geschwindigkeitsmessungen bzw. Kontrollen).  

Abstimmung: 14:0

 

8. Tennisverein Wurmannsquick: Antrag auf Bau eines Weges;

Der Tennisverein Wurmannsquick beantragt den Bau eines Weges auf dem Tennisgelände in Wurmannsquick. Dazu wird die vorhandene Treppe weggerissen und in der Böschung von den Vereinsmitgliedern und der XXX ein Weg errichtet, damit man mit Schubkarren oder einem kleinen Fahrzeug zu den Tennisplätzen gelangen kann. Die Kosten belaufen sich auf 2.500 €. Der Marktgemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig.

Abstimmung: 14:0

 

9. Parkplatz Kirche St. Kolomann: Antrag;

Die Flurbereinigung Langeneck stellt einen Antrag auf eine aufgeschotterte Parkfläche für 10 bis 12 Autos entlang der Kirche St. Kolomann. Die Maßnahme wird vom ALE in Landau durchgeführt und gefördert. Die für den Markt Wurmannsquick entstehenden Kosten belaufen sich auf 6.000 €. Die Kolomannstiftung würde sich mit 2.500 € an der Maßnahme beteiligen, die Beteiligung vom Markt Wurmannsquick wären somit 3.500 €. Der benötigte Grund wird kostenlos von den Grundanliegern zur Verfügung gestellt. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Markt genehmigt den Antrag der Flurbereinigung Langeneck und beteiligt sich mit 3.500 € am Parkplatz entlang der Kirche St. Kolomann in Grasensee.

Abstimmung: 14:0

 

10. XXX Hirschhorn Rupertistraße: Antrag auf Sperrung des öffentlichen Stellplatzes;

Frau XXX beantragt die Sperrung des öffentlichen Stellplatzes in der Rupertistraße in Hirschhorn gegenüber der Hausnummer 9. Das Ein- und Ausparken wird laut Frau XXX sehr erschwert bzw. beeinträchtigt, da auf dem Stellplatz dauergeparkt wird. Der Marktgemeinderat lehnt den Antrag auf Sperrung des öffentlichen Stellplatzes einstimmig ab. 

Abstimmung: 14:0

 

11. FF Wurmannsquick: Antrag auf Reparatur der Hallentore des Feuerwehrgerätehauses;

Die FF Wurmannsquick stellt einen Antrag auf die Reparatur der Hallentore des Feuerwehrgerätehauses in Wurmannsquick. Die Tore sind teilweise sehr schwergängig und können nur mit großem Kraftaufwand geöffnet bzw. geschlossen werden. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf ca. 1.000 €. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Antrag wird einstimmig genehmigt und die Kosten von 1.000 € werden vom Markt übernommen.

Abstimmung: 14:0

 

12. Datenschutzbeauftragter: Beschluss;

Nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz haben öffentliche Stellen einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können mehrere öffentliche Stellen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG). Das LRA Rottal-Inn hat Herrn Regierungsoberinspektor XXX als Nachfolger von Frau XXX als gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Städte, Märkte und Gemeinden vorgeschlagen. Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Regierungsoberinspektor XXX gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG zum Datenschutzbeauftragten.

Abstimmung: 14:0

 

13. Wünsche und Anträge:

Weinfurtner: Lichtleistung bei zwei Lampen in Martinskirchen nicht gleich

 

 

 

Wurmannsquick, den …………………………………

 

 

Vorsitzender: ………………………………………   Schriftführer:………………………………