Sitzungsprotokoll vom 09.06.2022

Niederschrift über die Sitzung

des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 09.06.2022 im

Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.

 

Beginn: 19:30 Uhr

Ende  : 22:20 Uhr

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

 

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Rainer Hausladen, Stefan Kolbeck, Christoph Laibinger, Fritz Lohr, Robert Meilner, Stephan Reff, Andreas Ries, Andrea Sextl, Andreas Wenzeis;

 

Nicht anwesend waren: Josef Fraunhofer, Ulrich Hansbauer,  Georg Leitner, Anton Neumeier;

 

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

 

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Erwin Sextl

 

Ö f f e n t l i c h e   S i t z u n g

 

1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungs-niederschrift vom 19.05.2022, der einstimmig genehmigt wurde.

 

Abstimmung:  12 : 0 

 

  1. Informationen:

- Teilnahme an Fronleichnamsprozessionen

- Vorstellung Digitales Rathaus – Bürgerservice

 

Marktgemeinderat Fritz Lohr nimmt ab jetzt an der Sitzung teil

 

 

  1. Haushaltsplan 2022: Beratung Vermögenshaushalt,

Beschlussfassung Haushaltssatzung 2022 und Finanzplan;

Dem Marktgemeinderat wurden die Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2022 vorgetragen und erläutert.

Der Marktgemeinderat beschließt: Die Haushaltsansätze des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.

Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 7.976.200 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 5.756.200 €

 

Abstimmung: 13 : 0

 

Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 65 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschlossen.

 

Abstimmung: 13 : 0

 

Dem Marktgemeinderat wurde der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2025 vorgetragen und erläutert. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2025 wird genehmigt.

 

Abstimmung: 13 : 0 

 

 

  1. Baugebiet Putting: Änderung Bebauungsplan;

Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zur „1. Änderung des Bebauungsplans Putting 2“ abgewogen.

 

 

Träger öffentlicher Belange: Gemeinde Mitterskirchen

Stellungnahme

Beschlussvorschlag

Keine Einwendungen.

 

-

 

 

Fachbehörde: Landratsamt Rottal Inn Naturschutz

Stellungnahme

Beschlussvorschlag

Die Prüfung des Änderungsantrages hat ergeben, dass dadurch wesentliche Belange des Naturschutzes betroffen sein können:

  1. Das Grundstück wurde in der geltenden Fassung als unbefestigter Spielplatz mit umfangreicher Gehölzpflanzung entlang der Ränder festgesetzt.
  2. Es hat sich auf ca. 50% des Grundstückes ein Gehölzbestand entwickelt
  3. Die Bebauung des westlich angrenzenden Grundstückes (Parzelle Nr. 8) steht im Widerspruch zu den geltenden (und weiterhin unveränderten), festgesetzten Baugrenzen. Die Bebauung überschreitet die Grundstücksgrenze um ca. 2 Meter.

 

Durch die geplante Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 589 werden die vorhandenen Gehölze beseitigt und es kommt zu weiterer Flächenversiegelung. Beide Effekte können die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wesentlich beeinträchtigen und es sind auch Verstöße gegen die geltenden Artenschutzgesetze nicht auszuschließen.

 

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen ist davon auszugehen, dass diese naturschutzfachlichen bzw. grünordnerischen Belange bisher nicht berücksichtigt wurden. Dies ist als Verfahrensdefizit zu werten, weil somit eine sachgerechte Abwägung durch den Markt Wurmannsquick nicht möglich ist.

 

Für eine abschließende Bewertung aus naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher Sicht sind deshalb noch folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  1. Bestandserhebung und Bewertung des Grundstückes bezüglich Arten und Lebensräume. Es ist belastbar darzulegen, dass es durch die Nutzungsänderung zu keinen Verstößen gegen die Artenschutzregelungen §44 ff BNatSchG kommt.
  2. Ausarbeitung eines Kompensationskonzeptes

 

Neuer Stellungnahme nach Ortsbesichtigung:

 

am 06.05.2022 habe ich die von der Bebauungsplanänderung Putting II betroffene Parzelle mit Hr. XXX besichtigt.

Auf dem Grundstück findet sich ein verwilderter Weidenspielplatz. Die Gehölze wurden regelmäßig zurückgeschnitten, insg. ist der Gehölzaufwuchs jung.

Bei der Begehung wurden keine Höhlen o. Ä. Lebensstätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) festgestellt.

Aktuell stehen der Bebauungsplanänderung daher keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen.

Das Artenschutzrecht gilt auch nach Aufstellung des Bebauungsplanes fort und ist bei Verwirklichung der Planung zu berücksichtigen.

 

Für das Grundstück sollten dieselben grünordnerischen Festsetzungen gelten, wie sie auch für die bereits bestehenden Parzellen im Ursprungs-Bebauungsplan festgesetzt wurden (Baumpflanzungen, Eingrünung etc.).

 

Hr. XXX wurde darauf hingewiesen, dass die Beseitigung der Gehölze ausschließlich im Zeitraum Oktober bis Anfang März zulässig ist (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Die Gehölze sollten erst bei Bedarf und möglichst in Abschnitten beseitigt werden, um die Funktionen für den Naturhaushalt solange wie möglich aufrecht zu erhalten.

 

Die Stellungnahme des Naturschutzes nach Ortsbegehung vom 06.05.2022 sind in den Änderungen zum Bebauungsplan Putting 2 aufzunehmen.

 

„Die Beseitigung der Gehölze ist ausschließlich im Zeitraum Oktober bis Anfang März zulässig (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG)“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachbehörde: ALE Ländliche Entwicklung in Bayern

 

Stellungnahme

Beschlussvorschlag

Keine Einwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beschlussvorschläge zur „1. Änderung des Bebauungsplans Putting 2“ werden zum Beschluss erhoben.

 

Abstimmung:  13 :  0

 

Der Marktgemeinderat billigt die „1. Änderung des Bebauungsplans Putting 2“ nach öffentlicher Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe der abgewogenen Hinweise und Anregungen, wie in den Beschlussvorschlägen zum Tagesordnungspunkt dargestellt.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

Der Marktgemeinderat beschließt die „1. Änderung des Bebauungsplans Putting 2“ als Satzung.

 

Vor Bekanntmachung des Inkrafttretens der „1. Änderung des Bebauungsplans Putting 2“ sind die Hinweise durch Text entsprechend dem Beschlussvorschlag sowie die Begründung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

Abstimmung:  13  :  0

 

  1. Gemeinde Zeilarn: Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes;

Die Gemeinde Zeilarn bittet um eine Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Recyclingplatz“ und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan „SO Recyclingplatz“.

Zur vorliegenden Bebauungsplanaufstellung und zur Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Zeilarn wird keine Stellungnahme abgegeben.

 

Abstimmung:  13 : 0

 

  1. XXX, Ebner X: Bauantrag;

Herr XXX stellt einen Bauantrag für die Überdachung eines Fahrsilos, Nutzung als landwirtschaftliche Unterstell- und Hackschnitzellagerhalle, Errichtung einer Hackschnitzelheizung auf seinem Grundstück Ebner X, Fl.Nr. 933, 941 und 938 Gem. Rogglfing.

Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung: 13 : 0

 

Herr XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Unterstellhalle auf seinem Grundstück Ebner X, Fl.Nr. 933, 941, 948 und 949 Gem. Rogglfing.

Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung: 13 : 0

 

  1. XXX, Endach XX: Bauantrag;

Herr XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung einer überdachten Dachterrasse und eines Balkons mit Zugangstreppe auf seinem Grundstück Endach X, Fl.Nr. 200 Gem. Hirschhorn. 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung: 13 : 0

 

  1. Kinderspielplatz Eglsee: Antrag;

Eltern im Wohngebiet Eglsee stellen einen Antrag auf Änderungen im Kinderspielplatz Eglsee. Bürgermeister Thurmeier verliest den Antrag. Im Punkt 1 des Antrages wird um die Entfernung des Sandkastens gebeten. Dem wird zugestimmt. Für ein beantragtes Spielhaus für Kleinkinder und einen Balance Parcours werden Angebote eingeholt. Da die Rutsche bei Sonnenschein zu heiß wird, soll diese versetzt werden. Eventuell ist ein Verschieben unter dem Baum möglich. Eine Babyschaukel soll angeschafft werden und in das Spielhaus integriert werden.

 

 

  1. Wünsche und Anträge:

Ries: Ortshinweistafel „Egelsberg“ wurde gestohlen; Kinderspielplatz „Am Eheberg“: Sitzgruppe aufstellen;