Sitzungsprotokoll vom 25.11.2021

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 25.11.2021 im

Bürgertreff, Alte Schule in Wurmannsquick.

 

Beginn: 19:30 Uhr

Ende  : 23:15 Uhr

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

Anwesend waren:

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Stefan Kolbeck, Christoph Laibinger, Georg Leitner, Fritz Lohr, Robert Meilner, Anton Neumeier, Stephan Reff, Andreas Ries, Andrea Sextl, Andreas Wenzeis

Nicht anwesend waren: Ulrich Hansbauer;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Erwin Sextl  

 

 

Ö f f e n t l i c h e   S i t z u n g

 

  1. Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungs-niederschrift vom 04.11.2021, der nach einer Änderung einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Informationen:

- Weihnachtsfeier ist fraglich

- Adventssingen am 05.12.2021 wurde abgesagt

- Bericht Baustand Ortsdurchfahrt Martinskirchen und     

  Rastorfer Ring

 

  1. Beitrags- und Gebührensatzung Entwässerungssatzung: Beschlussfassung;

Bürgermeister Thurmeier trägt dem Marktgemeinderat die geänderte Satzung vor. Die Kanalgebühren wurden vom Zweckverband Zentrale Buchungsstelle in Eggenfelden, neu kalkuliert und die Satzung an die Mustersatzung das Bayerischen Innenministeriums angepasst. Eine Neuerung ist die Abstufung der Einleitungsgebühr, das heißt, es wird unterschieden zwischen Einleitern die nur Schmutzwasser einleiten und denen die Schmutz- und Niederschlagswasser einleiten. Die Gebühr für die Einleiter die nur Schmutzwasser einleiten beträgt 3,29 €/m³, die Gebühr für Einleiter von Schmutz- und Niederschlagswasser beträgt 3,78 €/m³. Die bisherige Verbrauchsgebühr betrug einheitlich 2,95 €/m³. Bei der Grundgebühr wird nicht mehr zwischen normaler und zusätzlicher Grundgebühr unterschieden. Es gibt nur noch eine Grundgebühr, diese wird von 237,00 €/Jahr auf 199,92 €/Jahr für den Zähler Q3 bis 4 m³/h gesenkt. Für den Zähler Q3 bis 10 m³/h beträgt die Grundgebühr 499,80 €/Jahr, für Q3 bis 16 m³ beträgt die Grundgebühr 799,68 €/Jahr und für den Zähler Q3 über 16 m³/h beträgt die Grundgebühr 1.249,56 €/Jahr. Bei einer Vergleichsberechnung von den neuen und den alten Gebühren wurde ein vier Personen Haushalt mit einem Verbrauch von 150cbm Wasser ohne Eigengewinnungsanlage betrachtet. Die Erhöhung ergab bei dem Einleiter, der nur Schmutzwasser einleitet 13,92 €/Jahr, das sind 2%. Beim Einleiter von Schmutz- und Niederschlagswasser beträgt die Erhöhung 82,92 €/Jahr, das sind 12%. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre. Des Weiteren gab es eine Änderung bei der zugeführten Wassermenge aus der Eigengewinnungsanlage. Die Pauschale von 20 m³/Jahr wurde durch die Passage aus der Mustersatzung ersetzt. Die aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge wird auf pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 30.06. mit Wohnsitz auf dem Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner. Die Satzung ist rückwirkend ab 01.01.2021 gültig. Der Rückwirkungsbeschluss wurde am 12.11.2020 gefasst.

Eine gesplittete Abwassergebühr ist nicht zu erheben, da die Beseitigung des Niederschlagswassers von Grundstücken durchschnittlich bei 7,96% der gebührenfähigen Kosten lag und damit die Erheblichkeitsschwelle von 12% nicht erreicht. Der Marktgemeinderat stimmt der vorgetragenen Satzung einstimmig zu.

Abstimmung:  16  :  0

 

  1. Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage: Beschlussfassung;

Bürgermeister Thurmeier trägt dem Marktgemeinderat die Entwässerungssatzung vor. Diese wurde an die Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Es ergaben sich geringfügige Zufügungen und Änderungen. Der Marktgemeinderat stimmt der vorgetragenen Satzung zu.

Abstimmung:  16  :  0

 

  1. Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung: Rückwirkungsbeschluss;

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Wurmannsquick vom 01.01.2020 festgesetzten Gebühren (vgl. § 11 Grundgebühr und §12 Verbrauchsgebühr BGS), werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Gebühren könnte die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Dieser Beschluss sowie die darauffolgende Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2022) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen. Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Gebühren sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS bzw. einem Neuerlass der BGS zu rechnen.

Abstimmung:  16  :  0

 

  1. Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle Rottal-Inn: Zweckvereinbarungen;

Der Markt Wurmannsquick schließt mit der Zentralen Buchungs- und Realsteuerstelle eine Zweckvereinbarung über die Übernahme von Dienstleistungen im Bereich der Vermögensbuchführung/Führung der Anlagennachweise für kostenrechnende Einrichtungen ab.

Abstimmung:  16  :   0

Der Markt Wurmannsquick schließt mit der Zentralen Buchungs- und Realsteuerstelle eine Zweckvereinbarung über die Übernahme von Dienstleistungen im Bereich der Beitrags- und Gebührenkalkulation für kostenrechnende Einrichtungen ab.

Abstimmung:  16  :   0

 

  1. Hebesätze 2022: Festsetzung;

Die Hebesätze für 2022 bleiben unverändert und sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 380 v.H.

Grundsteuer B 340 v.H.

Gewerbesteuer 330 v.H.

Abstimmung:  16   :  0

 

  1. Bauhof Wurmannsquick: Befestigungsfläche

Für die Befestigungsfläche am Bauhof aus Beton mit Beton-Legosteinen wurden fünf Angebote eingeholt.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Der Auftrag wird an die Firma Hermann Eckbauer Baugeschäft GmbH & Co KG, Wurmannsquick als dem günstigsten Bieter zum Angebotspreis von 42.313,43 € Brutto vergeben.

Abstimmung:  15  :   0

(Marktgemeinderat Eckbauer Günter hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

  1. Archivgebührensatzung: Beschlussfassung;

Bürgermeister Thurmeier trägt dem Marktgemeinderat die Archivgebührensatzung vor. Bisher hatte der Markt Wurmannsquick keine Archivgebührensatzung. Der Marktgemeinderat stimmt der vorgetragenen Satzung zu.

Abstimmung:  16  :  0

 

  1. Dragotec International GmbH, Hub 7: Bauantrag;

Die Firma Dragotec International GmbH stellt einen Bauantrag für die Erweiterung eines bestehenden Betriebes um eine Lagerhalle auf seinem Grundstück in Hub 7, Fl.Nr. 318, Gemarkung Martinskirchen.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung:  16 :  0

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für die Teilerneuerung des Daches, Änderung der Dachform und Umnutzung eines Garagen- und Lagergebäudes zu Wohnungen auf seinem Grundstück, Fl.Nr. 113/14, 113, 113/16, Gemarkung Wurmannsquick.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung:   16 : 0

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellen einen Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf Ihrem Grundstück Grafing 10, Fl.Nr. 854, Gemarkung Martinskirchen.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung:   16 : 0

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung eines Gerätehauses und eines Gewächshauses auf seinem Grundstück Etzenberg 5, Fl.Nr. 1310/1, Gemarkung Hickerstall.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung:   16 : 0

 

  1. Gemeinde Mitterskirchen: Entwicklungssatzung Krandsberg 1.Änderung;

Die Gemeinde Mitterskirchen bittet um eine Stellungnahme für die Entwicklungssatzung Krandsberg 1.Änderung. Der Markt Wurmannsquick gibt hierzu keine Stellungnahme ab.

Abstimmung:   16 : 0

 

  1. Information: Bauantrag XXX;

Bürgermeister Thurmeier stellt dem Marktgemeinderat den Bauantrag von Herrn und Frau XXX für den Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen auf seinem Grundstück in der Purmannstraße 2, Fl.Nr. 621/12 Gem. Hickerstall vor. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, das Bauvorhaben erfolgt im Freistellungsverfahren.

 

  1. XXX, Rogglfing, Am Schloßberg 10: Neubau eines Carport;

XXX plant den Neubau eines Carport auf Ihrem Grundstück FlNr. 219/17 Gemarkung Rogglfing. Der Carport soll an die Grundstücksgrenze gebaut werden, die Abstandsfläche von 3m x 7m lägen auf dem gemeindlichen Grundstück (Kinderspielplatz) Fl.Nr. 219/44 Gemarkung Rogglfing. Es muss jedoch ein Bauantrag gestellt werden, weil Baugrenzen überschritten werden. Der Marktgemeinderat stimmt der Abstandsflächenübernahme zu.

Abstimmung:   16 : 0

 

  1. KLJB Wurmannsquick: Antrag auf Beklebung Ortsausgangs-schilder;

Die KLJB Wurmannsquick feiert nächstes Jahr ihr 75-jähriges Bestehen. Deshalb stellen sie einen Antrag auf Beklebung der Ortsausgangsschilder mit dem Schriftzug „Bis boid in Wurmannsquick“, „75 Jahre KLJB Wurmannsquick“. Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmung:   16 : 0

 

  1. Caritas Passau: Wirtschafts- und Investitionsplan 2022 Kindergarten Wurmannsquick;

Die Caritas Passau hat dem Markt Wurmannsquick den Wirtschafts- und Investitionsplan 2022 für den Kindergarten Wurmannsquick übersandt. Bei dem Wirtschaftsplan ergibt sich ein Jahresfehlbetrag für 2022 von 7.640 €. Der Anteil der Kommune beträgt 60% das sind 4.584 €. Für die Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen sind 14.680 € eingeplant. Auch hierbei trägt die Kommune 60% = 8.808 €. Der Marktgemeinderat stimmt dem Wirtschafts- und Investitionsplan 2022 einstimmig zu.

Abstimmung:  16 :  0

 

  1. Wünsche und Anträge:

Wenzeis: Mobilfunkmast Standort – ob es möglich wäre durch Benutzung des BOS-Mastes in Zaining und Errichten des Mobilfunkmast zwischen Martinskirchen und Langeneck, auf den geplanten Mobilfunkmast Standort Rogglfing-Martinskirchen zu verzichten. Bürgermeister Thurmeier wird sich mit dem Betreiber in Verbindung setzen, ob dies möglich wäre.

Rettenbeck: Versorgung Langeneck? Mobilfunkmast nötig?         

Meilner: Biber in Lohbruck – Entschädigung

Laibinger: Sachstand Straße Hinterholzen

Neumeier: Hirschhorn, Gerastraße – Stand Kanalbefahrung

Ries: Ortsschild Hirschhorn fehlt

 

 

 

Vorsitzender:………………………………………     Schriftführer:………………………………